Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Wer ein bestehendes Wohngebäude umfassend energetisch saniert und dabei einen Effizienzhaus-Standard erreicht, kann die Förderung Wohngebäude – Kredit 261 der KfW nutzen.
Gefördert werden sowohl die Sanierung als auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses, sofern die Förderbedingungen eingehalten werden.
Kredit bis 150.000 Euro je Wohneinheit
Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der maximale Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Dieser reduziert den Betrag, der an die KfW zurückgezahlt werden muss.
Welche Effizienzhaus-Stufen werden gefördert?
Seit dem 21. Juli 2026 werden Effizienzhaus-Stufen in der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) gefördert:
- Effizienzhaus 40 EE oder NH
- Effizienzhaus 55 EE oder NH
- Effizienzhaus 70 EE oder NH
- Effizienzhaus 85 EE oder NH
- Effizienzhaus Denkmal EE oder NH
Was bedeutet die EE-Klasse?
Die Bezeichnung EE-Klasse gehört zum Förderprogramm. Die Förderbedingungen definieren, wann die Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht wird. Die darin vorkommende 65-%-Anforderung ist ein Förderkriterium und darf nicht mit der früheren allgemeinen gesetzlichen EE65-Heizungspflicht verwechselt werden, die mit dem GModG abgeschafft wurde.
Was bedeutet die NH-Klasse?
Die Nachhaltigkeits-Klasse setzt voraus, dass das Gebäude die Anforderungen des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllt. Dafür ist eine entsprechende Nachhaltigkeitszertifizierung erforderlich.
Energieeffizienz-Experte erforderlich
Für eine geförderte Effizienzhaus-Sanierung ist eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte einzubinden. Die Fachperson plant beziehungsweise prüft die energetischen Maßnahmen und erstellt die für die KfW erforderlichen Bestätigungen.
Stand: 15. September 2026
Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundes, der KfW und des BAFA sowie gegebenenfalls ergänzende Regelungen der Bundesländer und Kommunen.