KfW-Förderung klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Die KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau unterstützt den Neubau sowie den Ersterwerb besonders energieeffizienter und nachhaltiger Wohngebäude in Deutschland. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken und klimafreundliches Bauen attraktiver zu machen.
Was fördert die KfW?
Gefördert werden neue Wohngebäude und Eigentumswohnungen, die hohe energetische und ökologische Anforderungen erfüllen. Die KfW unterscheidet dabei zwei Förderstufen:
Förderstufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen:
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- im Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus erfüllt werden,
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz.
Förderstufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß der technischen Mindestanforderungen:
- die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
- die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllt (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM), nachgewiesen durch ein Nachhaltigkeitszertifikat,
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Anforderungen bestätigen Ihre Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten sowie Beraterinnen und Berater für Nachhaltigkeit.
Welche Kosten sind förderfähig?
In beiden Förderstufen können unter anderem folgende Kosten berücksichtigt werden:
- den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten,
- die Planung und Baubegleitung durch Expertinnen und Experten für Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeitsberatung,
- die Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. QNG).
Wer kann die KfW-Förderung beantragen?
Die KfW fördert alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören zum Beispiel:
- Privatpersonen (z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer),
- Wohneigentumsgemeinschaften,
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler,
- Unternehmen und kommunale Unternehmen,
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR),
- Vermieterinnen und Vermieter,
- juristische Personen des Privatrechts (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften),
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände),
- soziale Organisationen und Vereine.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung erfolgt in der Regel als zinsgünstiger Kredit. Zinssätze und Laufzeiten hängen vom jeweiligen Angebot und der gewählten Kreditvariante ab. Sie können zwischen zwei Finanzierungsformen wählen:
1. Annuitätendarlehen
- In den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) zahlen Sie nur Zinsen.
- Danach folgen gleich hohe monatliche Raten (Annuitäten) aus Zins und Tilgung.
2. Endfälliges Darlehen
- Während der gesamten Laufzeit zahlen Sie nur die Zinsen.
- Am Ende der Laufzeit zahlen Sie den gesamten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Förderung und wie sind die aktuellen Konditionen?
Aktuelle Konditionen und Vorab-Check